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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 2011/2012

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 2011/2012

Preisliste

Preisliste

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (SAISON 2011/12)

 

  • Informieren Sie sich VOR DEM KAUF DES SKIPASSES über die aktuelle Wetterlage und den Betriebsplan der Skipisten.
  • Informationen über die aktuellen Pistenverhältnisse sind per Schneetelefon erhältlich, und zwar: die aktuelle Wetterlage, Schneebedingungen, den Betrieb der Skianlagen, die Straßenverhältnisse und aktuellen Angebote. Der Service wird zu Tarifen von Mobitel, d.d. oder Telekom Slowenien verrechnet.
  1. KRVAVEC: +386 (0) 41/031 18 25 01 (Mobiltelefon) oder 090 93 41 25 (Telekom Slowenien),  Internetadresse: www.rtc-krvavec.si.
  2. ROGLA: +386 (0) 31/041 18 25 03 (Mobiltelefon)

VOR DEM AUFBRUCH ZUM SKIRESORT wird zur Gewährleistung ihrer eigenen Sicherheit folgendes empfohlen:

  1. KRVAVEC: Verfolgen Sie das Panoramabild der Skipisten auf der Informationstafel an der Tal- oder Bergstation der Kabinenbahn und die Webcam an den Kassen und beim Einstieg in die Kabine. Die Bilder der Webcams  werden auch im regionalen TV-Sender Gorenjska ausgestrahlt.
  2. ROGLA: Informieren Sie sich über die aktuelle Wetterlage und die Verhältnisse auf den Skipisten (Festnetznr.: +386 (0) 3 757 71 00).

 

Verwenden Sie auf den Skipisten eine den gegebenen Verhältnissen angepasste Skiausrüstung: richtig eingestellte Skibindungen, geschliffene Skikanten, entsprechende Kleidung und beachten Sie, dass einige Skipisten im Mittel- (Rogla) und Hochgebirge (Krvavec) liegen.

 

KAUF UND DIE GÜLTIGKEIT DES SKIPASSES

  • Skipassverkauf laut Preisliste
  1. KRVAVEC: Barzahlung, Geld- (BA, Maestro, Karanta) und Kreditkarten (Visa, Mastercard, Diners, American Express) an den Kassen der Tal- und Bergstation der Kabinenbahn und an der Talstation der Sesselbahn Kriška planina.
  2. ROGLA: Barzahlung, Geldk- (BA, Maestro, Karanta) und Kreditkarten (Visa, Mastercard, Diners, American Express) an der Hauptkasse bei der Pizzeria Planja und an der Bergstation des Schlepplifts Košuta, Barzahlung auch an der Bergstation des Vierer-Sessellifts Jurgovo.
  • Ermäßigte Skipässe (Schulen, Gruppen, Reisebüros) sind an den Kassen der Talstation der Kabinenbahn (Krvavec) oder an der Hauptkasse bei der Pizzeria Planja (Rogla) erhältlich.
  • Computergesteuertes Kassen und Zugangssystem.  Die Besucher geben am Zugang zur Skianlage den Skipass an den elektronischen Kontrollanlagen ein. Auf Verlangen des Seilbahnpersonals hat der Besucher der Skipass oder einen Personalausweis vorzuweisen.
  • Beanstandungen der Schipässe werden innerhalb der Betriebszeit an folgenden Stellen entgegen genommen und bearbeitet:
  1. KRVAVEC: im Informationsbüro an der Tal-  und Bergstation der Kabinenbahn Krvavec.
  2. ROGLA: an der Hauptkasse bei der Pizzeria Planja
  • Eine Änderung der Gültigkeit von bereits gekauften Schipässen ist nicht möglich; davon ausgenommen sind Mehrtagesskipässe, die gegen Aufpreis verlängert werden können (nur im Skigebiet Krvavec).
  • Die Tages- und Stundenskipässe enthalten jeweils eine Berg- und Talfahrt mit der Kabinenbahn (nur im Skigebiet Krvavec).
  • Der „Fun“-Skipass (nur im Skigebiet Krvavec) ist ein Tagesskipass; inbegriffen sind die Benutzung der Anlagen im „Funpark“, jeweils eine Berg- und Talfahrt mit der Kabinenbahn, unbegrenzte Benutzung der Doppelsesselbahn Tiha dolina und des Schlepplifts Luža.
  • Der „Fun“-Skipass (nur im Skigebiet Rogla) ist ein Tagesskipass; inbegriffen sind die Benutzung der Anlagen im „Funpark“, unbegrenzte Benutzung der Doppelsesselbahn Planja und des Schlepplifts Mašin Žaga sowie des Schlepplifts Jurgovo II.
  • Inhabern eines Saisonskipasses 09/10 wird gegen dessen Vorweisung (mit Lichtbild) beim Kauf eines neuen Saisonskipasses (mit Lichtbild) ein Nachlass gewährt (Erwachsene, Jugendliche, Senioren: 15 EUR, Kinder: 10 EUR). Der Skipass ist nicht übertragbar.
  • Die Stundenskipässe sind am Kaufdatum für die darauf vermerkte Zeit gültig. Die Talfahrt im Skigebiet Krvavec ist bis Betriebsschluss der Kabinenbahn möglich.
  • Die im Vorverkauf gekauften Skipässe (Tages-, sowie 5- oder 10-Tages-Wahlabo) sind noch in der darauf folgenden Wintersaison gültig. Skipässe mit abgelaufener Gültigkeit werden gegen Aufpreis laut Preisliste verlängert. Alle anderen Skipässe sind innerhalb einer Wintersaison gültig. Noch gültige Skipässe werden nicht verlängert.
  • Inhaber der 5- oder 10-Tages-Wahlabopässe wählen frei die Tage der Benutzung. Der Skipass ist übertragbar, pro Tag kann nur ein Skipass aus dem Gutscheinheft verwertet werden.
  • Mehrtagesskipässe mit Lichtbild gelten an den entsprechenden Tagen und ab dem ersten Tag der Verwertung des Skipasses.
  • Mehrtagesskipässe gelten bis zum Verfallsdatum, das auf dem Skipass angeführt ist. Ab 15 Uhr sind Skipässe für den kommenden Tag erhältlich (ab 14 Uhr, ab Saisonbeginn bis zum 4. Januar). Der Skipass kann bereits an demselben Tag für den Zugang (zum Hotel, zur Berghütte) benutzt werden. Vorangemeldete Gruppen-Talfahrten sind noch am Tag nach dem Ablauf der Gültigkeit des Mehrtagesschipasses bis 10 Uhr möglich.
  • Mehrtagesskipässe (3 bis 7 Tage), Saisonskipässe mit Lichtbild und dienstliche Saisonskipässe mit Lichtbild sind ohne Lichtbild des Inhabers ungültig.
  • Jeder Mehrtagesskipass kann laut Preisliste nach dem Verfallsdatum des vorliegenden Skipasses um einen Tag verlängert werden (gültig für Krvavec).
  • Die Saison- und Skipässe von wirtschaftlichen Interessengemeinschaften (übertragbar oder lauten auf einen Namen) sind in der Sommersaison ungültig.
  • Die Saisonskipässe gelten ab Beginn der Skisaison bis zur Einstellung des Skibetriebs. Ein Saisonskipass ist entwertet, wenn in beiden Skigebieten jeweils 100 Tage Skibetrieb möglich ist. Im entgegen gesetzten Fall erhalten die Inhaber  in der darauf Folgenden Saison beim Kauf eines Saisonskipasses eine Gutschrift von 1 % des Werts des Saisonskipasses für jeden Tag des vorzeitigen Saisonschlusses.
  • Beschädigte Skipässe werden ersetzt, wenn die Gültigkeit bzw. Nutzung optisch oder mit einem elektronischen Lesegerät überprüft werden kann.
  • Beschädigte Skipässe werden umgehend ersetzt, davon ausgenommen ist der Saisonskipass, der innerhalb von sieben Tagen nach der Meldung ersetzt wird. Der Skipassersatz wird laut aktueller Preisliste in Rechnung gestellt.
  • Eine dienstliche Beförderungskarte mit Lichtbild (nur Krvavec) wird auf den Namen des Gastgewerbebetriebs und der Angestellten ausgestellt und ist nicht übertragbar. Diese Karte ist kein Skipass und kann nur zur Beförderung zur Arbeitsstelle benutzt werden (Kabinenbahn + Sessellift).
  • Kinder unter sechs Jahren (geboren im Jahr 2005 oder danach) benutzen die Skianlagen ohne Skipass und nur in Begleitung der Eltern.
  • Kinder im Alter unter sechs Jahren (geboren im Jahr 2006 oder danach), die selbständig oder an Skiklubs, Skischulen oder Skikursen unter der Leitung eines Trainers oder Übungsleiters teilnehmen,  brauchen einen gültigen Kinderskipass.
  • Kinder im Alter unter 14 Jahren (geboren im Jahr 1998 oder danach) erhalten gegen Vorlage eines Ausweises einen Kinderskipass.
  • Jugendliche: Jugendliche von 14 bis 19 Jahren (geboren von 1993 bis 1997).
  • Senioren: Personen über 65 Jahre (geboren 1947 oder davor).
  • Senioren, Jugendliche, Kinder im Alter von 6 bis 14, Behinderte I. und II. Grades und ihre Begleiter, Studenten und Schüler, Inhaber der Karte“ Active Slovenia“, Organisationen im Rahmen der Bergrettung, Mitglieder des Internationalen Skilehrerverbands ISIA (International Ski Instructors Association), des Slowenischen Skilehrer- und Skitrainerverbandes, des Internationalen Verbandes der Schneesportlehrer IVSI und des Slowenischen Skiverbandes erhalten gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises mit Angabe von Alter bzw. Status eine Ermäßigung auf die Skipässe laut Preisliste. Skipässe sind nur mit einem Ausweis unter Angabe von Alter bzw. Status gültig.
  • Begleiter von Grund- und Mittelschülern erhalten auf Rogla und Krvavec für Gruppen zu jeweils 20 Schülern einen freien Skipass.
  • Gegen Voucher von einem Vertragspartner wird ein Skipass nur ausgestellt, wenn der Betrag der fälligen Forderungen 1.000 EUR nicht übersteigt.
  • Auf Aufforderung des Kassabediensteten, des Kontrollpersonals oder einer anderen Amtsperson hat der Besucher mit einem entsprechenden Lichtbildnachweis seine Berechtigung nachweisen, wenn dieser einen Nachlass geltend machen möchte. Ebenfalls ist von den Eltern bzw. Begleitern ein Nachweis über das Alter der Kinder vorzulegen.

ERSTATTUNG UND SKIPASSVERLUST

 

Schlechtwetter, Nebel, Wind, Pistensperre oder Unterbrechung des Betriebes einzelner Skianlagen sind Gründe für eine Rückerstattung oder Verlängerung der Gültigkeit DES SKIPASSES.

  • Bei einem Unfall, wobei ein Rettungseinsatz auf der Skipiste erforderlich ist, erstattet der Pistenbetreiber gegen Vorlage des Unfallberichts und des entsprechenden Skipasses den Kaufpreis eines Mehrtagesskipasses. Der Kaufpreis wird ab dem Folgetag rückerstattet. Dieser wird auch einer Begleitperson des verletzten Skifahrers erstattet, die gemeinsam mit der verunglückten Person die Piste vorzeitig verlassen hat.
  • Bei einer Verhinderung aus Krankheitsgründen wird der Mehrtagesskipass nicht rückerstattet, davon ausgenommen sind Teilnehmer von Schulsportwochen.
  • Bereits gekaufte Skipässe können nicht zurückgegeben und der Kaufpreis  nicht erstattet werden.
  • Verlorene oder beschädigte Saisonskipässe werden gegen Bezahlung der Umtauschkosten ersetzt. Verlorene Saisonskipässe werden gegen Vorlage des Ausstellungsnachweises oder der Identitätskarte innerhalb von 7 Tagen nach der Meldung ersetzt.
  • Für verlorene Skipässe gewährt der Pistenbetreiber keinen Ersatz.

SKIPASS MISSBRAUCH

  • Die Benutzung von Skipässen, die gegen Vorlage eines Ausweises mit fälschlicher Angabe von Alter oder Status zum ermäßigten Preis erworben wurden und die Benutzung von gültigen Skipässen ohne Identitätskarte, gelten als Missbrauch.
  • Ein beabsichtigter Skipassmissbrauch, ein erfolgter Skipassmissbrauch und die Missachtung der Verhaltensregeln auf der Skipiste bilden die Grundlage für einen sofortigen Entzug des Skipasses. Zum Entzug des Skipasses ist eine befugte Person des Pistenbetreibers bevollmächtigt.
  • Bei Skipassmissbrauch ist die betroffene Person für jeden Tag des festgestellten Missbrauchs zu einer Entschädigungszahlung in dreifachem Wert des Tagesskipasses für Erwachsene und zur Zahlung einer entsprechenden Kaution (Ausrüstung) verpflichtet.
  • Bei Skipassmissbrauch, Ordnungsstörung oder Missachtung der Verhaltensregeln auf der Skipiste behält sich der Pistenbetreiber das Recht auf die Erstattung einer Strafanzeige bzw. Anzeige beim Ordnungsamt vor.

BETRIEBSSICHERHEIT, DIE BESCHÄDIGUNG DER EINRICHTUNGEN AUF DEN SKIPISTEN UND LIFTE

  • KTC Rogla und RTC Krvavec stellen alle Werbeanzeigen an Gebäuden, Anlagen und Parkplätzen laut Preisliste in Rechnung. Eigenmächtige Werbung an Gebäuden, Anlagen und Parkplätzen wird mit einer Geldstrafe von 500 EUR inkl. Umsatzsteuer für jede Anzeige belangt. Bei Missachtung dieser Regelung, hat die zuwider handelnde Person die Anzeigen auf eigene Kosten zu beseitigen. Eine von Seiten der Pistenverwaltung veranlasste Beseitigung des Werbematerials (Flyer, Plakate und Aufkleber) wird dem Verursacher doppelt in Rechnung gestellt.
  • Bei einer Beschädigung der Seilbahnen oder anderer Anlagen durch einen Besucher, wird dieser bzw. sein Betreuer/Erziehungsberechtigte für den Schaden haftbar gemacht und ist somit schadenersatzpflichtig. Die Pistenverwaltung behält sich das Recht vor, Anzeige zu erstatten und rechtliche Schritte zur Erstattung des Schadens einzuleiten. Bis zur Ermittlung der Schadenshöhe ist die Pistenverwaltung berechtigt, eine Kaution im Betrag von 500 EUR einzufordern oder die Skiausrüstung einzubehalten.
  • Die Pistenverwaltung behält sich das Recht vor, Einzelpersonen oder Gruppen wegen Missachtung der Verhaltensregeln auf der Skipiste den Zutritt zu den Skipisten zu verweigern. Besuchern im Zustand der Fahruntüchtigkeit (durch übermäßigen Genuss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln), sowie gegen die allgemeinen Verhaltungsregeln verstoßenden Besuchern, wird der Zutritt zur Seilbahn und zu den Skipisten verweigert. Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für deren Verhalten und Sicherheit.
  • Rauchen, offenes Feuer, Müllablagerung oder das Zurücklassen von Zigarettenrückständen ist untersagt (Brandgefahr auf der Seilbahntrasse).

ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN ÜBER DIE SKILIFT

  • An allen Anlagen gilt das Selbstbedienungsprinzip.
  • Die Benutzer einer Seilbahn- oder Liftanlagen müssen die sichere Ein- und Ausstiegstechnik beherrschen.
  • Sollten die Fahrgäste des Schlepp- oder Sessellifts beim Einsteigen Hilfe benötigen, wenden sich diese rechtzeitig an das Seilbahnpersonal bei der Seilbahn- oder Liftanlage.
  • Die Snowboarder müssen vor dem Einsteigen in den Sessellift eine Bindung abschnallen.
  • Die Betriebszeit der Seilbahnen, Lifte und Skipisten wird täglich den Wetter- und Schneebedingungen angepasst (z. B.: bei starkem Tauwetter wird die Betriebszeit der Seilbahn- und Liftanlagen sowie Skipisten nachmittags verkürzt, bei starkem Wind werden die Seilbahn- und Liftanlagen angehalten, usw.).
  • Die Kabinenbahn (Krvavec) und die Viersesselbahn Planja (Rogla) sind bei großem Besucheranlauf durchgehend in Betrieb, sonst verkehren sie im 30-Minuten-Takt (z. B.: 10:00, 10:30, 11:00 ...).
  • Sonderfahrten können auch außerhalb der regelmäßigen Betriebszeit bestellt werden. Die Fahrgäste bezahlen in diesem Fall die Kosten der Inbetriebsetzung und der Fahrkarte laut Preisliste.
  • In der Schisaison und im Frühling ist die Pistenverwaltung berechtigt, aus technischen, organisatorischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen, einzelne Seilbahn- und Liftanlagen sowie Skipisten außer Betrieb zu setzen. Das eingeschränkte Angebot stellt keinen Grund für eine Ermäßigung der Skipässe dar.
  • Aus technischen, organisatorischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen behält sich die Pistenverwaltung das Recht vor, die Betriebszeit der Seilbahn- und Liftanlagen zu ändern.

WARTUNGSPLAN

  1. RTC KRVAVEC

 

Wartungsplan im Winter saison 2011/12:

Geräte

vom Anfang bis zum Ende der Wintersaison

Kabinenbahn

od  8:00  do  17.00  ure

4-sess. Tiha dolina, 1-sess. Gospinca

od  8:15  do  16.00  ure

6-sess. Vrh Krvavca, 2-sess. Njivice 1, 2

od  8:30  do  16.00  ure

2-sess. Kriška planina

od  8:30  do  16.00  ure

2-sess. Zvoh, Aufzüge Luža in Kržišče 1, 2

od  9:00  do  16.00  ure

 

Beide   Unternehmen   behalten  sich     aus   technischen,    organisatorischen,

wirtschaftlichen oder witterungsbedingten Gründen das Recht auf Änderungen

der Betriebszeiten der Seil- und Liftanlagen vor.

  1. KTC ROGLA

 

Wartungsplan im Winter saison 2011/12:

 

bis zum 28.Februar

vom 1. März bis zum Saisonschluss

Sesselbahnen und Schlepplifte

von 9:00 bis 16:00 Uhr

von 8:30 bis 16:00 Uhr

Nachtskifahren: von 17.00 bis 21.00 (Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag und Feiertage).

 

TRANSPORT VON PERSONEN, KINDERN, GEPÄCK, WAREN UND HAUSTIEREN

  • Auf den Seilbahnen und Liften dürfen Kinder und Haustiere nicht in Rucksäcken oder im Schoss von Erwachsenen mitbefördert werden.
  • Die Beförderung von 15 kg persönlicher Gepäckstücke ist kostenlos (Koffer, Rucksäcke, Taschen, Skier usw.)
  • Der Transport von mehr als 15 kg wird laut Preisliste und Gesamtgewicht verrechnet. Der Preis der Beförderung enthält keine Hilfeleistung des Personals beim Auf- und Abladen sowie bei der Ladetätigkeit im Skigebiet Krvavec.  Eine Hilfeleistung und Ladetätigkeit im Skigebiet Krvavec kann gegen Bezahlung angefordert werden.
  • Die Pistenverwaltung übernimmt keine Haftung für Lieferungen und Transporte von nicht fristgerecht eingetroffenen, mangelhaft oder unzweckmäßig verpackten Waren (Beschädigung, Frostschäden, usw.). Die Waren müssen für den Transport auf den Seilbahn- und Liftanlagen entsprechend verpackt und diebstahlsicher abgegeben werden; andernfalls ist ein Transport nur unter Begleitung des Eigentümers bzw. seines Bevollmächtigten möglich.
  • Der Transport von Drachen und Gleitschirmen auf den Krvavec ist mit der Kabinenbahn und Sesselbahn Gospinca möglich.
  • Der Transport von Haustieren ist nur mit der Kabinenbahn im Skigebiet Krvavec möglich. Tiere mit einem Gewicht bis zu 15 kg, werden kostenlos transportiert, der Transport von Tieren über 15 kg Gewicht wird laut Preisliste verrechnet.
  • Während der Beförderung mit der Kabinenbahn müssen die Tiere entsprechen gesichert werden (Leine, Maulkorb, Korb).
  • Die Müllabfuhr vom Krvavec erfolgt laut Verordnung der Gemeinde Cerklje zum Schutz des Quellwassers nur in speziell verstärkten Müllsäcken. Eine Müllabfuhr in handelsüblichen Müllsäcken ist nicht möglich. Verordnungswidrig verpackter Müll ist vom Verursacher umgehend vom Gelände der Seilbahn zu beseitigen. Die speziell verstärkten Müllsäcke sind im Informationsbüro an der Bergstation der Kabinenbahn erhältlich.

SICHERHEIT, VERSICHERUNG UND VERANTWORTUNG

  • Kinder im Alter unter 14 Jahren unterliegen auf den Skipisten der Helmpflicht.
  • Sporttage für Volksschüler können unter der Leitung von Skilehrern des RTC Krvavec auf dem Krvavec abgehalten werden. Hierfür sind die Kinder in Leistungsgruppen zu maximal 12 Teilnehmern einzuteilen und diese Liste vor der Durchführung des Sporttages dem Koordinator der Skilehrer im Informationsbüro abzugeben.
  • Die Gruppenleiter und Trainer sind für die Sicherheit der Skifahrer in der Gruppe verantwortlich.
  • Gruppenleiter, die das Übungsgelände zum Training und Wettbewerb nutzen, müssen zuvor eine Genehmigung der Pistenleitung einholen. Die Benutzung des Übungsgeländes ist kostenpflichtig. Die Gruppenleiter und Skilehrer müssen zuvor ihre Tätigkeit im Informationsbüro an der Bergstation der Kabinenbahn Krvavec (bzw. an der Skipassverkaufsstelle bei der Pizzeria Planja auf Rogla) anmelden, erhalten eine Genehmigung und entrichten eine Pistengebühr.
  • Bei unverantwortlichen Handlungen der Gruppenleiter oder wenn die Benutzung des Übungsgeländes und der Skiunterricht nicht gemeldet wurden, ergeht ein umgehendes Benutzungsverbot ohne Rückvergütung; die Skipässe der Gruppe werden ersatzlos eingezogen.
  • Der Skipassinhaber ist mit dem Kauf des Skipasses im Fall von Körperverletzung, Beschädigung der Ausrüstung oder Gegenstände durch Verschulden des Betreibers auf allen Seilbahn- und Liftanlagen und Skipisten versichert.
  • Die Gesellschaften haften für keine Verletzungen und Beschädigungen der Ausrüstung von Skipassinhabern und anderen Personen, wenn die Verletzungen durch Missachtung der Pistenverhältnisse, Besucherzahl, aufgrund der Wetterlage und der Schneequalität, unangepasster Fahrweise, Missachtung der FIS-Regeln, Kennzeichnungen und Anweisungen der Betreiber, wegen schlechter Kondition, mangelhafter Ausrüstung, Benutzung der Pisten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss usw. verursacht werden.
  • Die Skifahrer auf dem Krvavec benutzen die Skianlagen im Funpark auf eigene Gefahr. RTC Krvavec haftet für keinerlei Verletzungen, die durch Unkenntnis der Benutzer oder Benutzung der Anlagen ohne Anwesenheit der Trainer verursacht werden.
  • Beanstandungen, Beschwerden, Meldungen von Verletzungen und Sachschäden an der Ausrüstung werden an der Bergstation der Kabinenbahn (Krvavec) und vom Pisten-Aufsichtspersonal (Rogla) entgegen genommen.
  • Voraussetzung für einen eventuellen Schadenersatzanspruch ist die Vorlage des gültigen Skipasses am Unfalldatum und ein Bericht des Aufsichtspersonals über den Skiunfall auf der Skipiste unmittelbar nach dem Unfall.
  • Den Besuchern der Skigebiete wird empfohlen,  eine gültige Krankenversicherungskarte bei sich zu tragen. Ein Transport mit dem Rettungswagen zum Krankenhaus ist im Falle eines Umfalls auf der Piste nur für Personen kostenlos, die eine Grund- und Zusatzkrankenversicherung haben, andernfalls wird der Transport laut Preisliste der slowenischen Krankenversicherungsanstalt verrechnet.
  • Im Falle eines Unfalls im Skigebiet behalten sich die Betreiber das Recht vor, bei der zuständigen Behörde Anzeige gegen den Verursacher zu erstatten.

PARKEN UND BENUTZUNG DER PARKPLÄTZE

  • Das Parken bzw. die Benutzung der Parkplätze an der Talstation der Kabinenbahn Krvavec und auf der Rogla ist kostenlos – die Fahrer müssen die Verkehrszeichen und Anweisungen der Ordner beachten.
  • Das Parken an den Zufahrtstrassen und auf Privatgeländen ist verboten.
  • Die Gesellschaften haften nicht für die geparkten Fahrzeuge.

AKTIVITÄTEN AUF DEN SKIPISTEN, SKISCHULEN, TRAINING UND WETTKÄMPFE

  • Für alle Aktivitäten auf den Skipisten muss vorher die schriftliche Zustimmung des Betreibers eingeholt werden.
  • Für alle kommerziellen Aktivitäten auf den Skipisten muss vorher die schriftliche Zustimmung des Betreibers eingeholt und die Gebühr nach der Preisliste bezahlt werden.
  • Der organisierte Skiunterricht auf den Skipisten kann nur von fachlich befähigten Personen durchgeführt werden, die vorher die schriftliche Zustimmung der Gesellschaft einholen.
  • Der Organisator einer Veranstaltung oder eines Wettkampfes muss diese im voraus an der zuständigen Verwaltungseinheit melden. Der Organisator muss mit dem Betreiber des Skigebiets vorher einen Vertrag über die Regelung der gegenseitigen Verhältnisse bei der Benutzung des Skigebiets für Veranstaltungen oder Wettkämpfe schliessen und die Anmeldung der Veranstaltung oder des Wettkampfes beilegen.
  • Der Organisator der Veranstaltung, des Trainings oder des Wettkampfes muss auf eigene Kosten und mit eigenen Ordnern den Teil des Skigebiets, der für die Veranstaltung, das Training oder den Wettkampf benutzt wird, mit dem Band vom Rest des Skigebiets abgrenzen und ihn physisch davon trennen (Warnzeichen aufstellen!).
  • Vor dem Beginn des Wettkampfes muss der Organisator einen eigenen Rettungswagen, einen Arzt und die Genehmigung der zuständigen Verwaltungseinheit für die Veranstaltung besorgen. Es wird empfohlen, dass die Teilnehmer des Wettkampfes oder des Trainings versichert sind. Nach dem Schluss der Veranstaltung muss der Organisator die Warnzeichen, den Band usw. von der Skipiste entfernen.

BESONDERE VORSCHRIFTEN FÜR SICHERHEIT UND ORDNUNG AUF DEN SKIPISTEN

Die Skifahrer haben sich auf den Skipisten verantwortungsvoll gegenüber sich selbst und den anderen Teilnehmern verhalten, sodass sie sich nicht selbst, andere oder die Anlagen gefährden oder beschädigen. Die Skipisten sind zweckentsprechend zu benutzen.

  • Die Skifahrer haben auf den Pisten die Anweisungen des Aufsichts-, Seilbahn- und Rettungspersonals zu beachten, ferner sind auch die Anordnungen aller Warn- und Hinweisschilder im Skigebiet, die FIS-Regeln und die aktuelle Gesetzgebung über die Sicherheit auf den Skipisten und Seilbahnen einzuhalten.
  • Jede Missachtung der FIS-Regeln und der Bestimmungen über die Sicherheit im Skigebiet ist VERBOTEN, ferner ist es untersagt, sich beim Anstellen vor der Seilbahn oder dem Lift vorzudrängen. Bei einem Verstoß ist das zuständige Personal zum ersatzlosen Entzug der Skipässe berechtigt Für den Entzug des Skipasses ist eine befugte Person der Pistenverwaltung bevollmächtigt.
  • Es ist verboten, gesperrte Pisten, d.h. die mit dem Schild „Piste gesperrt“ versehenen Strecken sowie das Gelände außerhalb der präparierten Pisten zu befahren.
  • Es ist ABSOLUT VERBOTEN über den Drahtzaun zu klettern, da dieser zur Sicherung des Geländes angebracht ist und es vor Bergstürzen und gefährlichen Überhängen (auch Schneeüberhängen) schützt. Es ist ebenso VERBOTEN, im Wald- und Krummholzgelände sowie außerhalb der präparierten Pisten Ski zu fahren.

Notruf, Unfallmeldungen, Auskünfte über die Wetterlage, Preise usw.

KRVAVEC: +386 (0) 51 333 444                    

ROGLA: +386 (0) 3 757 10 00

  • Der Rettungs- und Notfalldienst ist während der gesamten Betriebszeit der Seilbahn- und Liftanlagen im Einsatz und kann an allen gekennzeichneten Stellen gerufen werden. Der Rettungsdienst überwacht nur die präparierten und geöffneten Skipisten. Die Rettungs- und Erste-Hilfe-Kosten bei Unfällen auf den gesperrten Skipisten sowie außerhalb der präparierten Strecken werden im Betrag von 250 € (inkl. Umsatzsteuer) IN RECHNUNG GESTELLT. Bei einem Missbrauch des Skipasses trägt die verunglückte Person die Rettungskosten selbst.
  • Auf der Schlepplifttrasse ist das Skifahren verboten. Diese darf nur an den gekennzeichneten Stellen überquert werden.
  • Langlauf und Rodeln sind auf den Skipisten nicht erlaubt.
  • Das Mitführen von Hunden (an der Leine oder frei) ist auf den Skipisten nicht erlaubt.
  • Auf den gekennzeichneten und präparierten Pisten ist das Starten und Landen von Drachen und Gleitschirmen untersagt!
  • Bitte beachten Sie als Skifahrer, dass im Skigebiet ständig Pistenraupen im Einsatz sind oder die Pisten von  Motorschlitten befahren werden, besonders auf den dafür gekennzeichneten Wegen.
  • Die Fahrten mit der Pistenraupe und dem Motorschlitten erfolgen auf dem Krvavec auf der Straße von Jezerca und Kriška planina, an Gospinca vorbei, bis zur Brunarica und Tiha dolina (laut Verordnung über das Fahrverbot von Fahrzeugen in Naturlandschaften), und auf Rogla auf der gekennzeichneten Motorschlitten-Trasse.
  • Von 17 Uhr bis 8 Uhr morgens sind alle Skipisten und Skifahrgelände wegen Präparierungs- und Beschneiungsarbeiten gesperrt, wobei die Schleppseile der Pistenfahrzeuge die Skipisten kreuzen.  In dieser Zeit benutzen die Besucher beider Skizentren diese Pisten (Begehen, Skifahren usw.) auf eigene Gefahr. Die Benutzung ist lebensgefährlich. Die Besucher müssen zwingend die Anweisungen des befugten Personals sowie die Ton- und Lichtsignale auf den Anlagen befolgen.
  • Das Befahren der präparierten Skipisten mit Motorschlitten ist verboten (laut Gesetz über die Sicherheit auf den Skipisten).
  • Die Empfehlungen des Slowenischen Skiverbandes für sicheres Skifahren sind Bestandteil der Geschäftsbedingungen.
  • Den uniformierten – deutlich gekennzeichneten Skilehrern der Skischule Rogla Krvavec ist es gestattet,  mit den Kursteilnehmern über die dafür vorgesehenen Passagen zu den gekennzeichneten Seilbahn- und Liftanlagen zu gelangen. Auf Rogla ist der Einstieg außerhalb der Reihe nur Skilehrern mit Einzelgästen gestattet.
  • Das Aufsichtspersonal, das uniformierte Personal des Pistenbetreibers, das Seilbahnpersonal, der Skipisten-Rettungsdienst, die Polizeibeamten und ihre Begleiter haben beim Einstieg in alle Anlagen Vorrang.
  • Die vorliegenden Geschäftsbedingungen wurden auf Grund des Gesetzes über Seilbahn- und Liftanlagen für die Personenbeförderung (Ur. l. RS 126/03), Artikel 54 aufgesetzt und veröffentlicht.

EIN BESTANDTEIL DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SIND FERNER DIE BESTIMMUNGEN DES GesetzES über die Sicherheit auf den Skipisten (Amtsblatt DER RS 110/02). DER GESETZESTEXT STEHT AUF DEM KRVAVEC, IM INFOBÜRO DES BETREIBERS UND AUF ROGLA BEI DER SEILBAHNEN- UND SKIPISTENLEITUNG ZUR EINSICHT ZUR VERFÜGUNG.

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Vom 17.4. bis zum 27.11.2011

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Preisliste

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T: +386 (0) 3 75 76 000

T: +386 (0) 1 23 29 264

F: +386 (0) 3 57 62 446

E: unitur[@]unitur.eu

 

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